- Durch Verordnung des Landes Brandenburg haben interessierte Angelfreunde die Möglichkeit, ihre Fischereischeinprüfung (Raubfischqualifikation) vor der Prüfungskommission des Kreisanglerverbandes Lübben abzulegen.
- Die durch den DAFV erteilte Urkunde ist der bisherigen durch die Behörden durchgeführten Prüfungsurkunde gleichgestellt.
- Nach bestandener Prüfung könnt Ihr für 25,00 Euro den Fischereischein auf Lebenszeit bei der Brandenburger Fischereibehörde Eures Landkreises beantragen.
- Der Prüfungsteilnehmer muss am Prüfungstag 14 Jahre alt sein.
- Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro und ist am Prüfungsabend in Bar fällig.
- Die Prüfung ist schriftlich und umfasst 5 Komplexe mit insgesamt 60 Fragen. Davon müssen 45 insgesamt richtig beantwortet werden und in keinem der 5 Fragekomplexe dürfen 50% der Antworten falsch sein!
- Bitte schwarzen Kugelschreiber mitbringen.
- Die Lübbener Prüfungstermine finden immer an einem Dienstag (der Termin im Dezember kann im Wochentag abweichen!) um 18 Uhr im Hotel "Spreeblick" Gubener Strasse in 15907 Lübben statt.
- Der Antrag ist zu senden an den "Kreisanglerverband Lübben e.V. , DAV Prüfungskommission 02/049 , Birkenstr. 25 , 15907 Lübben".
Anfahrt: https://goo.gl/maps/1h25m8YiwfP2
Besonderheiten zur Anerkennung der Brandenburger Prüfung!
grundsätzlich können sie in Brandenburg die Prüfung ablegen.
Aber !
Einige Bezirksämter erkennen die Brandenburger Prüfung nicht an und erteilen keinen Berliner Fischereischein!
Bitte erkundigen sie sich bei dem für sie zuständigen Amt!
Die Brandenburger Ämter erteilen in der Regel bei in Brandenburg abgelegter Prüfung den Brandenburger Fischereischein auch an nicht im Bundesland wohnhafte Bürger. Dieser Fischereischein berechtigt dann aber nur (immerhin) zum Raubfischangeln im Bundesland Brandenburg!
Nutzen Sie den Prüfungsonlinetest der Oberen Fischereibehörde Brandenburg!
fischereischeintest.brandenburg.de
Prüfungstermine 2022 - 2023
- 27.12.2022
- 07.03.2023
- 11.04.2023
- 06.06.2023
- 24.10.2023
- 27.12.2023
Antrag zur Anglerprüfung *
Eine schriftliche Eingangsbestätigung der Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen nicht. Ihr Antrag gilt als eingegangen und angenommen, wenn wir uns nicht innerhalb einer Woche melden. Wir sehen uns dann zum angemeldeten Prüfungstermin. Bei Verhinderung bitten wir um Benachrichtigung!
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung kann die Erteilung des Fischereischeines bei der entsprechenden Behörde beantragt werden.
* nach dem Download ausfüllbares Dokument