"Wie kann ich Mitglied im KAV Lübben e.V. werden"

Wende Dich einfach an einen unserer Vereine, die Du hier auf unsere Homepage findest.

"Gibt es Besonderheiten bei der Anerkennung der Brandenburger Anglerprüfung?"

Ja, gibt es.
grundsätzlich können sie in Brandenburg die Prüfung ablegen.
Aber !
Einige Bezirksämter erkennen die Brandenburger Prüfung nicht an und erteilen keinen Berliner Fischereischein!
Bitte erkundigen sie sich bei dem für sie zuständigen Amt!
Die Brandenburger Ämter erteilen in der Regel bei in Brandenburg abgelegter Prüfung den Brandenburger Fischereischein auch an nicht im Bundesland wohnhafte Bürger. Dieser Fischereischein berechtigt dann aber nur (immerhin) zum Raubfischangeln im Bundesland Brandenburg!

"Kann ich mir den Verein selbst auswählen, in den ich eintreten möchte?"

Ja. Du entscheidest selbst, in welchen Verein Du eintreten möchtest.

"Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge im KAV Lübben e.V.?"

Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach Kindern und Erwachsenen. Sie sind in den einzelnen Vereinen zu erfragen.

"In welchen Gewässern kann ich angeln?"

Wenn Du Mitglied in einem unserer Vereine bist, kannst Du alle Gewässer des LAVB und die Bereiche der Spreewaldfischer Lübben, Lübbenau und Burg kostenlos beangeln.

"Was sind Vertragsverbandsgewässer?"

Vertragsverbandsgewässer sind Gewässer, die meist von einem Fischer bewirtschaftet werden, der einen besonderen Vertrag mit dem LAVB geschlossen hat.
Unsere Mitglieder können dann entweder kostenlos oder zu besonders günstigen Bedingungen angeln.
Diese Liste findest Du auf der Seite des LAVB.
Achtung: Dies gilt nur für Mitglieder des LAVB. Es gilt nicht für Mitglieder anderer Landesverbände mit einer Brandenburgmarke!

"Du hast die Fischereiabgabe für Dich und Dein Kind bezahlt und möchtest bei uns angeln?"

Die Fischereiabgabe ist eine staatliche Forderung und die Voraussetzung überhaupt im Land Brandenburg angeln zu können. Die einmal gezahlte Fischereiabgabe ist bundesweit gültig.
Angler aus Bundesländern, die keine Fischereiabgabe erheben, müssen sich hier in Brandenburg diese Abgabe kaufen.

"Wo erhalte ich diese Abgabemarke und was kostet sie?"

Die Marke bekommst Du bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises LDS und in den Angel-Fachgeschäften der Region.
Sie kostet 12,00 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Kinder pro Jahr.

"Wo erhalten Gastangler Angelkarten für die Gewässer des KAV?"

Zoohandlung Sylvio Muschick - Lübben
Tierfreund- Raiffeisenmarkt - Lübben
Angelspezi - Lübben
BHG Handelszentren GmbH - Luckau
TEG Lieberose/Oberspreewald - Straupitz (Touristinformation)
Bestell-Shop Thrams - Goyatz

• zu den Fachgeschäften •


"Was ist eine Waldfahrgenehmigung und wo bekomme ich diese?"

Eine Waldfahrgenehmigung benötigt man um ein Angelgewässer zu erreichen, das im Landeswald liegt.
Diese Genehmigung wird für Verbandsmitglieder des LAVB meist von den Vereinen bei der Hauptgeschäftsstelle des LAVB in Saarmund beantragt.
Ihr könnt diese Beantragung aber auch selber vornehmen.
Angler aus anderen Bundesländern müssen sich an das zuständige Forstamt in Peitz wenden.